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ACTA 2.0 – das Ende der Freiheit im Internet

EU-Technokraten ist Meinungsfreiheit ein Dorn im Auge. Das neue Leistungsschutz- und Urheberrecht das vom Europäischen Parlament im September beschlossen wurde,1)European Parliament, Copyright in the Digital Single Market, Proposal for a directive COM(2016)0593 – C8-0383/2016 – 2016/0280(COD)gefährdet unsere Grundrechte.

Internet bedeutet Freiheit. Noch. Wir können (noch) frei Inhalte mit unseren Suchmaschinen abrufen. Wir können (noch) ohne Weiteres und frei auf die Quellen in einem Text zugreifen. Bald wird sich das ändern. Artikel 13 des kontroversen Gesetzes, sagt, dass Websitebetreiber und Internetprovider für Inhalte ihrer Kunden und Leser zur Rechenschaft gezogen werden. Das neue Recht verpflichtet sie also die sogenannten Uploadfilter zu nutzen. Die Filterpflicht überlässt der Software die Entscheidung darüber, was Nutzer hochladen dürfen und was nicht. Im Klartext heißt es – der Provider wird unsere Aktivitäten im Netz kontrollieren und zensieren: jedes hochgeladene Foto, Video, jeder Text wird geprüft. Es stellen sich die Fragen: welche Kriterien für diese Zensur gelten werden und wie und von wem diese Filtersoftware programmiert wird? Sicherlich wird bald die EU-Kommission detaillierte Richtlinien zur Bekämpfung der Fake News, Verbreitung des Terrorismus im Netz, zur Bekämpfung derjenigen, die Urheberrechte verletzen vorschlagen. Na schön, aber es wird auch ein Werkzeug sein, um die Kritiker der EU, unabhängige Blogger, die licht auf Inkompetenz und Unverschämtheit der Brüsseler Technokraten werfen wollen, Andersdenkende (nicht Links-Liberale) zu bekämpfen. Und ich wette: die Richtlinien werden sehr schnell und eifrig in allen EU-Ländern eingeführt.

Quelle: shutterstock.com

Artikel 11 beschäftigt sich mit der Einführung einer Art Steuer von Links. Wenn wir ab nun einen Link auf unserer Website veröffentlichen, müssen wir dem Besitzer (dem Urheber oder Verlag) dafür bezahlen. Technokraten sind der Meinung, dass wenn wir uns auf eine konkrete Quelle beziehen und sie in unserem Text verlinken, dann hat die Quelle Recht auf eine Vergütung. Natürlich steht in dem Gesetz kein Wort von genauen Summen, dies soll erst nach Verhandlungen mit EU-Mitgliedstaaten bestimmt werden. Wenn nun eine Redaktion sich entscheidet, mit dem neuen Recht zu verdienen, werden Ergebnisse, die Links zu ihren Inhalten enthalten, überhaupt nicht in Suchmaschinen erscheinen. Ein zweischneidiges Schwert für Redaktionen und Verlage, denn die Kunden können sich nun an die Quellen richten, die ihre Inhalte weiterhin kostenlos zur Verfügung stellen werden. Das Gesetz stellt das Internet, das wir kennen, auf den Kopf. Die Arbeit der Journalisten, der Wissenschaftler, die online publizieren und in ihren Veröffentlichungen zitieren müssen, um glaubwürdig zu sein und ihre Thesen belegen zu können, wird erschwert. Die Existenz ganzer Netzkultur mit ihren Memes, Musikremixen, Parodien, das Medienarchiv der Wikipedia, etc. und das Wichtigste: die Meinungsfreiheit, werden bedroht. Das neue Recht sollte die Zukunft der Presse sichern. Freidhelm Greis von Golem.de berechnete, dass das neue Leistungsschutzrecht der EU eigentlich nur große Verlage und Redaktionen, nicht die kleinen und kritischeren begünstige. Der Axel-Springer-Verlag würde derzeit fast 64 Prozent der Einnahmen von der Links-Versteuerung enthalten.2)So viel Geld würden die Verlage von Google bekommen, Friedhelm Greis, golem.de, 2018-09-07Das beweist, wem die Brüsseler Technokraten dienen – sie nehmen uns allmählich unsere Freiheiten, damit Großkonzerne noch höhere Profite ziehen. Ein Konzern, das durch die Einführung der neuen EU-Richtlinien verlieren wird ist Google – er müsste selbst in Deutschland Millionen Euro von seinen Einnahmen mit den Websitesanbietern, Verlagen und Radaktionen, an die seine Suchergebnisse weiterführen, teilen.

Google hat schon solche Erfahrung in Spanien gemacht, wo solch ein kontroverses Gesetz schon 2014 eingeführt wurde. Die Verlage hofften durch das Gesetz reicher zu werden – bezahlbare Lizenzen auf aktuelle Pressemeldungen sollten bewirken, dass das amerikanische Unternehmen Geld für sie auf den Tisch legen wird. Und siehe da, was passierte: Google schloss einfach in Spanien seine Google News, um keine Gebühren zahlen zu müssen. Zwar beinhalteten Google News keine Werbung, mit der der Konzern hauptsächlich sein Geld verdient, doch gibt es seither für Google keinen Mehrwert, der durch diesen Informationsdienst entstand (Google verlor einfach viele Leser). Und die spanischen Verlage haben sich „damit ordentlich ins eigene Knie geschossen: denn bei externen Zugriffen sind die Zugriffe um zweistellige Prozentzahlen gesunken”3)WinFuture, Schuss ins Knie: spanische Seiten leiden nach dem Google-News-Aus, 2014-12-17

Zum Schluss zitiere ich nur einen anderen Artikel 11, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: „Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.“

Urheberrechte dürfen Grundrechte nicht gefährden. Punkt.

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